CDU fordert fixes Datum für die Wiedereröffnung der Gaststätten und Hotels
In einer Videokonferenz informieren sich Tobias Vogt und Hans-Josef Bracht über die Situation des Gastgewerbes im Rhein-Hunsrück Kreis
Die Corona Krise beutelt die Wirtschaft im Rhein-Hunsrück Kreis sehr. Während weite Teile der Wirtschaft seit 20.04.2020 langsam wieder hochgefahren werden und insbesondere kleinere Läden wieder öffnen können, ist das Gastgewerbe weiterhin besonders hart getroffen, denn ein Wiedereröffnungsdatum ist nicht in Sicht.
„Wir brauchen eine Perspektive für unsere Gaststätten, Pensionen und Hotels.“, fordern der CDU Kreisvorsitzende Tobias Vogt und der Landtagsabgeordnete Hans-Josef Bracht. Die beiden Vertreter der Rhein-Hunsrücker CDU informierten sich in einer Videokonferenz beim hiesigen DEHOGA Kreisvorsitzenden Josef Mayer sowie beim Landesvorsitzenden Gereon Haumann über die Situation des Gastgewerbes im Rhein-Hunsrück Kreis. Die aktuelle Lage ist besorgniserregend. „Im Rhein-Hunsrück Kreis sind einige der 592 Betriebe von der Insolvenz bedroht. Dies trifft vor allem die 3198 Beschäftigten, die im Rhein Hunsrück Kreis im Gastgewerbe arbeiten.“, schildert Mayer die dramatische Situation. Im Rhein-Hunsrück Kreis ist das Hotel- und Gastgewerbe ein besonderer Wirtschaftsfaktor. Neben der öffentlichen Hand ist das Gastgewerbe der größte Arbeitgeber des Kreises. In dessen Mittelrheinregion (linksrheinisch von Boppard bis Oberwesel), ist der Tourismus mit 597.000 Übernachtungen(2018) jährlich der bedeutsamste Wirtschaftsfaktor.
Daher ist es Vogt und Bracht ein besonderes Anliegen den Gastronomen und Hotelbetreibern im Kreis zu helfen.
„Wir brauchen einen Plan, wie Gaststätten wieder öffnen können und auch Übernachtungen im Rhein-Hunsrück Kreis zu touristischen Zwecken möglich gemacht werden. Dafür müssen selbstverständlich Kriterien festgelegt werden, um die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter zu schützen.“, fordern Vogt und Bracht. Wie solche Bedingungen aussehen könnten, erörtern die Beiden ebenfalls in der Videokonferenz mit Mayer und Haumann. „Um die aktuell geltende Abstandsregelung von 2 Metern einzuhalten, müsste etwa 1/3 der zur Verfügung stehenden Plätze entfallen. Darüber hinaus könnte die Bedingung sein, dass nur jeder 2. Tisch mit mehr als 2 Personen besetzt werden darf. Für Servicekräfte wäre ein Mundschutzpflicht einzuführen und am Eingang eines jeden Lokals bzw. Hotels könnte eine Desinfektionssäule aufgebaut werden.“, erklären Mayer und Haumann.
Nach der Wintersaison sind die Umsätze im Frühjahr für das Gastgewerbe besonders wichtig, um die laufenden Kosten dauerhaft bedienen zu können. Haumann und Mayer berichten, dass noch längst nicht alle Soforthilfen ausgezahlt wurden. Außerdem ist das Kurzarbeitergeld für den März bei den Betrieben noch nicht angekommen. Dies verdeutlicht, warum ein Datum für eine zeitnahe Wiedereröffnung sowie weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Existenz der Betriebe zu sichern. Bracht und Vogt sind sich daher einig: „Neben eines fixen Datums für eine Wiederöffnung sind weitere Maßnahmen erforderlich. Neben der Senkung der Mehrwertsteuer auf 7% ist ein ergänzendes Soforthilfepaket für unsere Gastronomen und Hoteliers unabdingbar, damit die Liquidität der Betriebe bereits heute gesichert wird. Die Senkung der Mehrwertsteuer hilft erst nach Öffnung der Betriebe.“ Ergänzend hierzu äußerte sich Mayer: „ Diese Steuersenkung ist erster Linie ein wichtiger Faktor im Wettbewerb mit unseren europäischen Nachbarn, die seit Jahren einen ermäßigten Steuersatz auf Speisen und Getränke in der Gastronomie haben. Die Aussage unserer Finanzministerin Doris Ahnen –mit dieser Sofortmaßnahme würden die Betriebe mit 300 Millionen Euro unterstützt- ist schlichtweg falsch.“ Die beiden CDU Politiker richten dabei insbesondere einen Appell an die Landesregierung „Die umliegenden Bundesländer stocken die Soforthilfen für ihre Betriebe auf. Wir fordern auch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz auf weitere Hilfen insbesondere für das Gastgewerbe in die Wege zu leiten. Ansonsten leiden unsere Betriebe unter einer zusätzlichen Wettbewerbsverzerrung.“ Nach Meinung der Christdemokraten dürfen die Zuschüsse im Fall des Gastgewerbes dann auch nicht auf Betriebe mit maximal 10 Mitarbeitern begrenzt bleiben.
Zudem fordern Bracht und Vogt das Veranstaltungsverbot zu präzisieren, „Nur wenn definiert ist, bis zu welcher Größe Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen und ab wann die Gastronomie definitiv wieder öffnen darf, haben Veranstalter die nötige Planungssicherheit zu buchen.“ Veranstaltungen sind gerade im Rhein-Hunsrück Kreis ein wichtiger Faktor für die Gastronomiebetriebe.
Das Gastgewerbe im Rhein-Hunsrück Kreis ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Viele Gaststätten, Pensionen und Hotels prägen den Charakter der Mittelrhein-Region sowie des Hunsrücks. „Gaststätten, Pensionen und Hotels tragen erheblich dazu bei unsere Heimat lebenswert zu gestalten. Daher müssen wir alles dafür tun unserem Gastgewerbe in dieser schwierigen Situation beizustehen.“, sagen Vogt und Bracht.